专利摘要:

公开号:WO1988009141A1
申请号:PCT/T1988/000037
申请日:1988-05-26
公开日:1988-12-01
发明作者:Otto Schubert
申请人:Lift Verkaufsgeräte-Gesellschaft M.B.H.;
IPC主号:A47F7-00
专利说明:
[0001] Vorrichtung zur Aufnahme von flachen Blisterpackungen und Blisterpackunq
[0002] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und Zurschaustellung von flachen Blisterpackungen mit darin verpackten Gegenständen, insbesondere Compact-Disc-(CD-) latten, mit einem Stützboden, auf dem die die Blisterpackungen in einer im wesentlichen aufrechten Lage aufliegen.
[0003] Aus der EP-A-155 258 und der O86/03327 sind Vorrichtungen zur Aufnahme und Zurschaustellung von steifen flachen Gegenständen, insbesondere CD-Kassetten, bekannt, die in Reihen hintereinander, unter Ermöglichen eines Blätterns ähnlich wie in einer Kartei, angeordnet werden. Die Gegenstände sind dabei in ihren jeweiligen Schräglagen nur von ihrem unteren Randbereich her gehalten, wozu in entsprechenden Abständen voneinander angeordnete Stangen (EP- A-155 258) bzw. Bodennuten ( O86/03327) vorgesehen sind. Im Falle von CD-Platten werden in der Praxis diese bekannten Vorrichtungen dabei so eingesetzt, daß die leeren CD-Kassetten, die sog. "Dosen", in der Vorrichtung aufbewahrt und zur Schau gestellt werden, wogegen der Inhalt, d.h. die Platten selbst, getrennt hievon an einer anderen Stelle aufbewahrt und erst im Fall eines Verkaufs in der Dose an der dort vorgesehenen Schnapphalterung angebracht werden. Auf diese Weise wird einem etwaigen Diebstahl vorgebeugt, der an sich wegen der verhältnismäßig geringen Abmessungen der CD-Kassetten, so daß sie problemlos in Taschen etc. eingesteckt werden können, relativ leicht durchführbar wäre. Allerdings bringt die getrennte Aufbewahrung von Dosen und Platten einen erheblichen Aufwand mit sich.
[0004] Es wurde andererseits bereits vorgeschlagen (vgl. DE-U- 8502795), CD-Kassetten, d.h. Dosen mit Platten, in übergroßen, sperrigen Verpackungen unterzubringen, die in der Art eines länglichen, rechteckigen Einsteckfaches ausgebildet sind, wobei die CD-Kassette im geöffneten, flach ausgebreiteten Zustand in das Einsteckfach eingeschoben und darin durch einen federnden Schnappvo sprung gegen eine unbefugte Herausnahnme gesichert wird. Beim Verkauf werden die CD-Platten aus dieser Verpackung mit Hilfe eines dem Personal zur Verfügung stehenden Spezialwerkzeuges, mit dem die SchnappvorSprünge gelöst werden, freigegeben und herausgenommen. Diese Verpackungen sind als Hängeträger in der Art ähnlich einer Blisterpackung konzipiert, und zu diesem Zweck haben sie an ihrer Oberseite eine Aufhängöffnung in einem laschenartigen Aufhängfortsatz. Im übrigen weisen diese bekannten Hängeträger eine über ihre Höhe im wesentlichen konstante Dicke auf. Durch die Übergröße dieser bekannten Hängeträger können diese zwar verhältnismäßig gut gegen Diebstahl gesichert werden, da sie nicht ohne weiteres in eine Tasche od.dgl. eingesteckt werden können, sie sind jedoch in der Herstellung aufwendig und teuer. Darüberhinaus sind sie, wie erwähnt, zur hängenden Aufbewahrung an einem stabför igen Träger od.dgl. bestimmt, wodurch eine übersichtliche Präsentation, wie bei den Vorrichtungen gemäß der EP-A-155 258 oder WO86/03327, kaum möglich ist.
[0005] Eine andere Art von Vorrichtung, nämlich zur Aufbewahrung von runden Schallplatten, ist in der US-A-2 593 927 gezeigt, wobei die Schallplatten auf Leisten stehen, die im Inneren eines Kästchens angeordnet sind, und wobei ein seitlicher Halt der Schallplatten in ungefähr mittlerer Höhe durch die Seitenfläche von sich zu den Enden hin verengenden, ungefähr rhombusförmigen Öffnungen in einer oberen Abdeckung erzielt wird. Weiters ist aus der FR-PS 1 438 550 eine aus einem gefalzten Kartonzuschnitt hergestellte, trogartige Aufnahmevorrichtung mit seitlichen Führungs- bzw. Halteschlitzen für plattenförmige Gegenstände bekannt, wobei sich die Schlitze in schrägen Seitenwänden befinden und bis zum Boden reichen, sich dort aber nicht fortsetzen. Bei der Aufnahmevorrichtung nach der EP-A-190 546 sind gesonderte trog- oder taschenförmige Halterungen mit dem unteren Rand von Steckfüßen in einer Art Schnappverbindung schwenkbar in einem Aufnahmekörper gelagert; zur zusätzlichen Abstützung und zur Schwenkbegrenzung bzw. Festlegung der Schwenklagen sind an den Schwenkhalterungen in ungefähr halber Höhe Stütznasen vorgesehen, die an einem Rand des Aufnahmekörpers zur Anlage kommen. In diesen Schwenkhalterungen werden sodann die aufzunehmenden Gegenstände (verpackt) eingeordnet. Alle vorstehend erwähnten bekannten Vorrichtungen sind somit konstruktiv aufwendig und/oder für eine übersichtliche Präsentation der Gegenstände ungeeignet.
[0006] Ziel der Erfindung ist nun die Schaffung einer Vorrichtung der eingangs angegebenen Art, mit der in Blisterpackungen verpackte Gegenstände, insbesondere CD-Platten, auf einfache Weise direkt und übersichtlich zur Schau gestellt werden können, wobei im Fall einer Anordnung der Packungen in einer Reihe hintereinander auch eine Art Blättern möglich sein soll.
[0007] Die erfindungsgemäße Vorrichtung der eingangs erwähnten Art ist dadurch gekennzeichnet, daß der Stützboden wenigstens eine schlitzförmige Öffnung aufweist und unterhalb des Stützbodens ein Aufnahmeraum vorgesehen ist, um eine unterhalb desjenigen Bereichs der jeweiligen Blisterpackung, in dem der Gegenstand verpackt ist, vorgesehene, im Vergleich zu diesem Bereich dünne . Verlängerung aufnehmen, wobei die Länge der schlitzförmigen Öffnung zumindest gleich der Breite der Verlängerung der Blisterpackung und die Breite der schlitzförmigen Öffnung kleiner als die Stärke der Blisterpackung im Bereich des darin verpackten Gegenstandes, jedoch zumindest gleich ihrer Stärke im Bereich ihrer Verlängerung ist, wodurch die Blisterpackung mit ihrer Verlängerung durch die schlitzförmige Öffnung in den Aufnahmeraum einsteckbar und mit dem Übergang von der dünneren Verlängerung zum dickeren Bereich, wo der jeweilige Gegenstand enthalten ist, am Rand der schlitzförmigen Öffnung abstützbar ist.
[0008] Gemäß der Erfindung werden also mit dünneren unteren Verlängerungen versehene Blisterpackungen im Bereich des Übergangs zum eigentlichen Verpackungsbereich von den Randbereichen von schlitzförmigen Öfnungen im Stützboden, in die nur die Verlängerungen passen, abgestützt und getragen. Von Bedeutung sind daher diese angepaßten schlitzförmigen Öffnungen sowie der Umstand, daß unterhalb des Stützbodens Platz für die dünnen Verlängerungen der Blsiterpackungen vorhanden ist. Auf diese Weise können diese Blisterpackungen durch einfaches Einstecken in die schlitzförmigen Öffnungen, bis sie mit ihren die Gegenstände enthaltenden dickeren Bereichen am Öffnungsrand aufliegen, bequem und sicher aufbewahrt werden, wobei auch ein Verschwenken der oberen Bereiche, gegebenenfalls unter Ausnutzung der Materialelastizität der Blisterpackungen, möglich, ist, um einen besseren Einblick auf einzelne Blisterpackungen zu erlauben.
[0009] Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Blisterpackung für die vorliegende Vorrichtung, und diese Blisterpackung ist gekennzeichnet durch einen relativ dicken oberen Verpackungsbereich und eine unterhalb hievon unter Ausbildung einer Schulter anschließende, relativ dünne Verlängerung.
[0010] Dabei können die Blisterpackungen einfach aus zwei miteinander längs ihres Umfanges verschweißten oder verklebten Kunststoffolienteilen gebildet sein, wie dies an sich hinlänglich bekannt ist, wobei zumindest im einen Folienteil eine Ausbuchtung zur Aufnahme des jeweiligen Gegenstandes, insbesondere eineU CD- Platte (worunter hier allgemein eine Kassette mit eigentlicher Platte verstanden wird), vorhanden ist. Bei entsprechend großen, sperrigen Abmessungen der Blisterpackungen wird auch hier ein unbefugtes Einstecken und Mitnehmen zumindest sehr erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht; andererseits kann das Verpackungsmaterial derart einfach und billig sein, daß die Verpackung zusammen mit dem verpackten Gegenstand verkauft wird, ferner ist es auch nicht ohne weiteres möglich, eine solche Verpackung aufzureißen und den Gegenstand herauszunehmen und einzustecken. Überdies können die Packungen dadurch, daß sie mit ihrem unteren, dünneren Bereich in die schlitzförmigen Öffnungen eingesteckt werden, auch sicher und getrennt sowie übersichtlich in einer vorgegebenen Anordnung aufbewahrt werden.
[0011] Vor allem aus optischen Gründen ist der Aufnahmeraum vorzugsweise abgeschlossen und/oder bildet der Stützboden vorzugsweise den oberen Abschluß eines den Aufnahmeraum enthaltenden Fachs, Schranks od.dgl.
[0012] Für die übersichtliche Unterbringung einer Vielzahl von Blisterpackungen ist es ferner günstig, wenn der Stützboden mehrere "schlitzförmige Öffnungen, mit ihren
[0013] Längserstreckungsrichtungen parallel zueinander, in einer Reihe hintereinander aufweist. Auch ist es aus diesem Grund vorteilhaft, wenn der Stützboden nebeneinander mehrere Reihen von schlitzförmigen Öffnungen aufweist. Bei dieser Anordnung der Blisterpackungen in einer oder in mehreren Reihen können die Blisterpackungen verhältnismäßig knapp hintereinander angeordnet werden, wobei ein Blättern dadurch möglich ist, daß die Blisterpackungen aufgrund der Materialelastizität im Bereich ihrer Abstüzung an den Rändern der schlitzförmigen Öffnungen beschränkt nach vorne oder nach hinten abgebogen und ausgelenkt werden können.
[0014] Eine im Hinblick auf eine besonders übersichtliche Zurschaustellung vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß an den die obere Abdeckplatte eines Gestellschranks od.dgl. bildenden Stützboden rückseitig ein sich von ihm nach oben erstreckendes Stufenregal anschließt, dessen Stufen an ihrer ebenfalls einen Stützboden bildenden Oberseite mit schlitzförmigen Öffnungen, vorzugsweise in Ausrichtung zu den Reihen in der Abdeckplatte, versehen sind.
[0015] Die Übersichtlichkeit kann in manchen Fällen auch dadurch erhöht werden, daß der Stützboden schräg nach hinten ansteigend vorgesehen ist.
[0016] Um die Blisterpackungen in einer Reihe in einer vorgegebenen Schräglage zu positionieren, in der sie mit ihren Verlängerungen festgehalten bleiben (so daß beim "Blättern" ein "Domino-Effekt" durch die Verlängerungen vermieden wird), ist es weiters von besonderem Vorteil, wenn im Aufnahmeraum unterhalb des Stützbodens ein parallel zu ihm verlaufendes Widerlager vorgesehen ist, an dem die eingesteckten Blisterpackungen mit dem unteren Rand ihrer Verlängerungen unter ihrer Schrägstellung relativ zum Stützboden anliegen.
[0017] Das Widerlager kann dabei einfach durch einen gesonderten Fachboden gebildet sein, der sich unterhalb des Stützbodens in einem Abstand befindet, der etwas kleiner ist als die Länge der Verlängerungen der Blisterpackungen unterhalb ihrer Abstützung in den schlitzförmigen Öffnungen. Das Widerlager kann aber auch durch wenigstens eine in den Aufnahmeraum eingesetzte Stange oder einen Bügel gebildet sein; auch hier wäre der Abstand der Stange oder des Bügels vom Stützboden entsprechend kleiner im Vergleich zur Länge der Verlängerung der Blisterpackungen zu bemessen. Um die Blisterpackungen gegen eine unerwünschte Entnahme aus der Vorrichtung zu sichern, hat es sich auch als vorteilhaft erwiesen, wenn längs der bzw. jeder Reihe von schlitzförmigen Öffnungen wenigstens eine quer zur Reihenrichtung aus einer Ruhestellung neben den Blisterpackungen in eine
[0018] Verriegelungsstellung in Eingriff mit seitlichen Schlitzen in den Blisterpackungen verschiebbare VerriegelungsStange, z.B. aus Flachstahl, vorgesehen ist.
[0019] Für eine einfache Bedienung ist es dabei weiters günstig, wenn im Fall mehrerer VerriegelungsStangen diese zur gemeinsamen Betätigung, z.B. mechanisch, miteinander gekuppelt sind.
[0020] Um ein Zusammenfalten der Blisterpackungen, zum leichteren Einstecken einer Blisterpackung in Diebstahlsabsicht, praktisch unmöglich zu machen, können an den Blisterpackungen auch z.B. längsverlaufende Versteifungsrippen angebracht werden. Derartige Versteifungsrippen können beim Formen zumindest eines der Kunststoffolienteile der Blisterpackung, beispielsweise durch Tiefziehen oder Blasen, in einem Arbeitsgang mitgeformt werden, und sie können dabei so bemessen werden, daß sie zwar ein Auslenken des oberen Teiles der Blisterpackung um einen bestimmten Winkel, etwa 30 Grad, erlauben, ein Falten um 180 Grad jedoch verhindern. Zur Aufnahme von solchen Blisterpackungen mit längsverlaufenden Versteifungsrippen in den Verlängerungen können die schlitzförmigen Öffnungen mit die Versteifungsrippen aufnehmenden Querausnehmungen ausgebildet sein.
[0021] Die Erfindung wird nachstehend anhand von in der Zeichnung dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen noch weiter erläutert. Es zeigen:
[0022] Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht eines Teiles einer Vorrichtung zur Aufnahme und Zurschaustellung von CD-Platten in Blisterpackungen; •
[0023] Fig. 2 eine schematische Ansicht einer solchen Blisterpackung mit einer darin verpackten CD-Platte, wobei weiters schematisch im Schnitt zugehörige VerriegelungsStangen veranschaulicht sind;
[0024] Fig. 3 eine schematische Seitenansicht dieser Blisterpackung gemäß Fig. 2; - 1 -
[0025] Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf eine schlitzförmige Öffnung zum Einstecken einer solchen Blisterpackung gemäß Fig. 2 und 3; und
[0026] Fig. 5 einen schematischen vertikalen Schnitt durch den unteren Teil der Vorrichtung gemäß Fig. 1, entsprechend der Linie V-V in Fig. 1, zur Veranschaulichung des Aufnahmeraums unterhalb des Stützbodens und eines darin vorgesehenen Widerlagers für die Verlängerungen der Blisterpackungen.
[0027] In Fig. 1 ist eine Vorrichtung 1 zur Präsentation von in Blisterpackungen 2 verpackten CD-Platten 3 (einschließlich Dosen) veranschaulicht. Die Präsentationsvorrichtung 1 besteht dabei beispielsweise aus einem unteren Gestellschrankteil 4, der rundherum abgeschlossen ist und z.B. eine nach hinten ansteigende Oberseite aufweist, die einen Stützboden 5 für die Blisterpackungen 2 bildet, wie nachstehend noch näher erläutert werden wird. Am hinteren Ende dieses Gestellschrankteiles 4 schließt, sich nach oben erstreckend, ein Stufenregal 6 an. Die Oberseiten der Stufen dieses Stufenregals 6 bilden ebenfalls einen Stützboden 5a bzw. 5b für die Blisterpackungen 2.
[0028] Jeder Stützboden 5 bzw. 5a, 5b ist mit länglichen, schlitzförmigen Öffnungen 7 versehen, deren Länge so bemessen ist, daß die Blisterpackungen 2 wie in Fig. 1 ersichtlich der Breite nach in sie eingesteckt werden können. Die Breite dieser schlitzförmigen Öffnungen 7 ist hingegen so bemessen, daß die Blisterpackungen 2 zwar mit ihrem unteren, eine Verlängerung oder Fortsatz 8 darstellenden dünneren Teil durch die schlitzförmigen Öffnungen 7 hindurchpassen, nicht jedoch mit ihrem oberen Bereich oder Teil 9, in dem die CD-Platten 3 eingeschlossen sind, vgl. auch die Fig. 2 und 3 sowie Fig. 5. Dadurch stützen sich die Blisterpackungen 2 in ihrer durch die jeweilige schlitzförmige Öffnung 7 eingesteckten Lage, wie aus Fig. 1 und 5 ersichtlich ist, mit ihrem schulterartigen Übergang von der Verlängerung 8 zum oberen, die CD-Platte 3 enthaltenden Bereich 9 im Randbereich der schlitzförmigen Öffnungen 7 ab, so daß im wesentlichen nur der Bereich oder Abschnitt 9 der Blisterpackung 2 mit der eingeschlossenen CD-Platte 3 oberhalb des Stützbodens 5 bzw. 5a, 5b ersichtlich bleibt. Die Verlängerungen 8 der Blisterpackungen 2 befinden sich dagegen in einem unterhalb des Stützbodens 5 befindlichen Aufnahmeraum 10, vgl. außer Fig. 1 auch Fig. 5.
[0029] Im einzelnen sind im Stützboden 5 des unteren Gestellschrankteiles 4 mehrere Reihen von jeweils in knappen Abständen hintereinander angeordneten schlitzförmigen Öffnungen 7 vorgesehen, wobei in Fig. 1 der Einfachheit halber nur zwei Reihen-veranschaulicht und nicht alle schlitzförmigen Öffnungen innerhalb jeder Reihe eingezeichnet wurden. Im Stufenregal 6 sind beispielsweise in jedem Stützboden 5a bzw. 5b jeweils in Ausrichtung zu den Reihen im Regalschrankteil 4 einzelne schlitzförmige Öffnungen 7 über- und hintereinander vorgesehen.
[0030] Gemäß Fig. 2 und 3 können die Blisterpackungen 2 im Bereich der Verlängerungen 8 mit längsverlaufenden Versteifungsrippen, beispielsweise jeweils mit zwei Versteifungsrippen 11 an Vorder- und Rückseite, versehen sein. Derartige Versteifungsrippen 11 sind wie die Blisterpackungen 2 selbst hinsichtlich ihrer Herstellung an sich herkömmlich und bedürfen hier keiner weiteren Erläuterung. Es sei nur erwähnt, daß - wie aus Fig. 3 ersichtlich ist -beispielsweise bei der Herstellung der Blisterpackungen 2 mit darin eingeschlossenen CD-Platten 3 zwei identische, vorgeformte, z.B. durch Tiefziehen oder Blasen hergestellte Verpackungsteile 12 bzw. 13, je mit Versteifungsrippen 11 bzw. mit oberen Blasenteilen 14 für die Aufnahme der CD-Platten 3, längs des Umfanges miteinander, z.B. durch Verschweißen oder durch Verkleben, fest verbunden werden. Anstatt einer derartigen Ausführungsform ist es aber auch denkbar, eine Blisterpackung mit einer planen Rückseite und einem entsprechend mit einem oberen Blasenteil und unteren Versteifungsrippen geformten vorderen Verpackungsteil vorzusehen.
[0031] Im Bereich der unteren Verlängerung 8 kann die Blisterpackung 2 selbstverständlich auch so ausgebildet sein, daß ihre beiden Verpackungsteile 12 bzw. 13 flächig miteinander verbunden, beispielsweise verschweißt, sind. Im Fall von Blisterpackungen 2 mit Versteifungsrippen 11, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, sind die schlitzförmigen Öffnungen 7 entsprechend zu gestalten, um einen Platz für die Aufnahme der Versteifungsrippen 11 vorzusehen. Gemäß Fig. 4 besitzt die schlitzförmige Öffnung 7 für diesen Fall die Versteifungsrippen 11 aufnehmende, entsprechend dimensionierte Querausnehmungen 15, im übrigen ist die schlitzförmige Öffnung 7 jedoch schmal, d.h. gerade ausreichend breit (und lang), um die dünne untere Verlängerung 8 der Blisterpackungen 2 wie erwähnt hindurchstecken zu können.
[0032] In Fig. 2 sind beidseits der dargestellten Blisterpackung 2 weiters schematisch VerriegelungsStangen 16 im Schnitt veranschaulicht. Diese VerriegelungsStangen 16, die beispielsweise wie dargestellt aus Flachstahl, gegebenenfalls auch aus Rundstahl, bestehen können, sind auf an sich herkömmliche Art an ihren vorderen und hinteren Enden in im Schrankteil 4 (Fig. 1) angeordneten Gleitlagern od.dgl. (in Fig. 1 schematisch bei 17 angedeutet) horizontal hin und her verschiebbar gelagert, wie dies in Fig. 2 auch mit den Doppelpfeilen 18 angegeben ist. Diese VerriegelungsStangen 16 sind dabei aus der in Fig. 2 auf der rechten Seite veranschaulichten Ruhestellung in ihre in Fig. 2 auf der linken Seite veranschaulichte VerriegelungsStellung verschiebbar, in der sie in an den Längsseiten der Blisterpackung 2 am oberen Ende der Verlängerung 8 vorgesehene seitliche Einkerbungen oder Ausnehmungen, insbesondere in Form von rechteckigen Schlitzen 19, eingreifen. Demgemäß sichern die VerriegelungsStangen 16 in dieser VerriegelungsStellung, in Eingriff mit den Schlitzen 19 der Blisterpackungen 2, diese Blisterpackungen 2 gegen eine Herausnahme aus den schlitzförmigen Öffnungen 7 im Stützboden 5. Zum Betätigen der VerriegelungsStangen 16, d.h. zu ihrem horizontalen'Verschieben, können an sich bekannte Mittel eingesetzt werden, wie sie etwa zum Verriegeln von Schubladen, z.B. bei Schreibtischen, anzutreffen sind, so daß dies hier keiner weiteren Erläuterung bedarf. Im Falle von mehreren Reihen von schlitzförmigen Öffnungen 7 und damit von Blisterpackungen 2, wie in Fig. 1 veranschaulicht, ist es überdies zweckmäßig, alle VerriegelungsStangen 16 zu einer gemeinsamen Betätigung, d.h. Verschiebung in die h_ , aus der Vβrriβgelungsstellung, miteinander zu kuppeln, wobei ein mechanisches Kupplungsgestänge hiefür ebenfalls auf bekannte Art, etwa wie bei den Sperren für die Laden von Schreibtischen, ausgebildet sein kann.
[0033] Aus Fig. 5 ist der schräg nach hinten ansteigende Verlauf des Stützbodens 5 ersichtlich. Selbstverständlich ist aber eine derartige schräge Anordnung nicht unbedingt erforderlich, vielmehr kann der Stützboden 5 auch waagrecht angeordnet sein. Im Falle einer Anordnung der schlitzförmigen Öffnungen 7 in einer Reihe hintereinander, wie in Fig. 1 und Fig. 5 dargestellt, ist es zweckmäßig, die hintereinander eingesteckten Blisterpackungen 2 in einer vorgegebenen Ruhelage relativ zum Stützboden 5, schräg nach hinten geneigt, festzuhalten, um beim Blättern ein Umklappen der gesamten Blisterpackungen 2 nach vorne, wobei ihre Verlängerungen 8 nach hinten geklappt werden, zu verhindern, da sonst beim Umklappen der ersten Blisterpackung 2 einer Reihe und bei entsprechend enger Anordnung durch den "Dominoeffekt" die Blisterpackungen 2 der gesamten Reihe ungewollt umgeklappt würden. Um diese in Fig. 5 ersichtliche vorgegebenen Schräglage der Blisterpackungen 2 relativ zum Stützboden 5 zu erreichen, ist im Inneren des Aufnahmeraumes 10, in den sich die Verlängerungen S der Blisterpackungen 2 erstrecken, ein allgemein bei 20 in Fig. 5 veranschaulichtes Widerlager vorgesehen, das beispielsweise durch einen mit strichpunktierten Linien nur ganz schematisch in Fig. 5 veranschaulichten Fachboden 21 oder aber durch einen oder mehrere in Fig. 5 mit voll ausgezogenen Linien veranschaulichten Stab oder Bügel 22 gebildet sein kann. Der Bügel 22 ist dabei mit seinen aufrechten Schenkeln beispielsweise an der Unterseite des Stützbodens 5 angeschraubt, und es sind vorzugsweise für jede Reihe von Blisterpackungen 2 zwei derartige Bügel 22 ungefähr in Ausrichtung zu den Versteifungsrippen 11 an den Blisterpackungen 2 (siehe Fig. 2) und damit zu den Querausnehmungen 15 der Öffnungen 7 im Stützboden 5 (siehe Fig. 4) vorgesehen. Das so gebildete Widerlager 20 verläuft in einem Abstand parallel zur Unterseite des Stützbodens 5, wobei dieser Abstand kleiner ist als die Länge der Verlängerungen 8 der Blisterpackungen 2, so daß sich eine Schrägstellung der Blisterpackungen 2 relativ zum Stützboden 5 ergibt, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist. Sofern nun die Blisterpackungen 2 in ihrem oberen Bereich zum Betrachten der verpackten CD-Platten der Reihe nach nach vorne geklappt werden, wie in Fig. 5 bei der vordersten Blisterpackung 2 mit gestrichelten Linien veranschaulicht ist, wird dieses Vorklappen durch die. Materialelastizität der Blisterpackungen 2 im Übergangsbereich vom oberen Teil 9 zur Verlängerung 8 ermöglicht, wobei aber die Verlängerungen 8 durch das Widerlager 20 in ihrer gezeigten Position festgehalten werden. Die Materialelastizität der Blisterpackungen 2 kann dabei derart sein, daß ein Auslenken des oberen Teiles 9 der Blisterpackungen 2 nur um einen bestimmten Winkel, etwa 30 bis 40 Grad, möglich ist. Um dieses vorgegebene Auslenken oder Umbiegen aufgrund der Materialelastizität zu erleichtern, kann es auch zweckmäßig sein, die Versteifungsrippen 11 noch vor dem Übergang zum dickeren oberen Teil der Blisterpackungen 2 enden zu lassen, wie in Fig. 2 bei der Versteifungsrippe 11 auf der linken Seite veranschaulicht ist. In aller Regel wird jedoch die beschränkte Auslenkbarkeit, wie beschrieben, mit Versteifungsrippen 11 erzielbar sein, die sich bis zum oberen, dickeren Teil 9, in dem die CD-Platte 3 eingeschlossen ist, erstrecken, wie in Fig. 2 bei der Versteifungsrippe auf der rechten Seite gezeigt ist. Im Fall, daß die Versteifungsrippen 11 noch vor dem die CD-Platte 3 enthaltenden dickeren Teil 9 enden, können auch zur Steuerung der Auslenkbarkeit dieses oberen Teiles 9 der Blisterpackung 2 kleine, kurze Verstärkungsrippen 23 eingeformt werden, wie in Fig. 2 mit gestrichelten Linien schematisch veranschaulicht ist. Im übrigen tragen auch die seitlichen Schlitze oder Ausnehmungen 19 dazu bei, einen durch eine strichpunktierte Linie in Fig. 2 angedeuteten Auslenk- oder Klappachsenbereich an den Blisterpackungen 2 festzulegen. Wesentlich ist nur, daß die Blisterpackung 2 insgesamt praktisch steif ist, abgesehen von der Auslenkung des oberen Teils 9 um den beschriebenen Winkel, so daß ein Zusammenlegen der Blisterpackungen 2, um sie in Diebstahlsabsicht leichter einstecken zu können, nicht möglich ist.
[0034] Die Verlängerungen 8 der Blisterpackungen 2 können für Aufschriften od.dgl. benutzt werden, wie in Fig. 2 bei 24 angedeutet ist.
[0035] Wenn die Erfindung vorstehend anhand von besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert wurde, so sind doch Abwandlungen und Modifikationen möglich, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. So ist es beispielsweise denkbar, die Verlängerungen 8 der Blisterpackungen 2 schmäler als der obere Teil 9 zu bemessen, wobei dann auch die schlitzförmigen Öffnungen 7 entsprechend kürzer sein können. Auch ist es denkbar, keine oder nur eine Versteifungsrippe 11 oder aber drei Versteifungsrippen in den Verlängerungen 8 der Blisterpackungen 2 anzubringen. Der Stufenregalteil 6 der .in Fig. 1 veranschaulichten Vorrichtung 1 kann ferner höher und demgemäß mit mehr als zwei Stufen ausgelegt sein, und es ist auch denkbar, auf den Stufen jeweils mehrere Blisterpackungen 2 hintereinander anzubringen, so daß dann jeweils mehrere schlitzförmige Öffnungen 7 in einer entsprechenden Reihe hintereinander angeordnet werden.
权利要求:
ClaimsPATENTANSPRÜCHE:
1. Vorrichtung zur Aufnahme und Zurschaustellung von flachen Blisterpackungen (2) mit darin verpackten Gegenständen (3) , insbesondere Compact-Disc-(CD-)Platten, mit einem Stützboden (5; 5a; 5b), auf dem die Blisterpackungen (2) in einer im wesentlichen aufrechten Lage aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützboden (5; 5a; 5b) wenigstens eine schlitzförmige Öffnung (7) aufweist und unterhalb des Stützbodens (5; 5a; 5b) ein Aufnahmeraum (10) vorgesehen ist, um eine unterhalb desjenigen Bereichs (9) der jeweiligen Blisterpackung (2), in dem der Gegenstand (3) verpackt ist, vorgesehene, im Vergleich zu diesem Bereich (9) dünne Verlängerung (8) aufzunehmen, wobei die Länge der schlitzförmigen Öffnungen (7) zumindest gleich der Breite der Verlängerung (8) der Blisterpackung (2) und die Breite der schlitzförmigen Öffnung (7) kleiner als die Stärke der Blisterpackung (2) im Bereich (9) des darin verpackten Gegenstandes (3), jedoch zumindest gleich ihrer Stärke im Bereich ihrer Verlängerung (8) ist, wodurch die Blisterpackung (2) mit ihrer Verlängerung (8) durch die schlitzförmige Öffnung (7) in den Aufnahmeraum (10) einsteckbar und mit dem Übergang von der dünneren Verlängerung (8) zum dickeren Bereich (9), wo der jeweilige Gegenstand (3) enthalten ist, am Rand der schlitzförmigen Öffnung (7) abstützbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (10) abgeschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützboden (5; 5a; 5b) den oberen Abschluß eines den Aufnahmeraum (10) enthaltenden Fachs, Schranks od.dgl. (4; 6) bildet.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützboden (5) mehrere schlitzförmige Öffnungen (7), mit ihren Längserstreckungsrichtungen parallel zueinander, in einer Reihe hintereinander aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützboden (5) nebeneinander mehrere Reihen von selilitzfö∑siigen Öffnungen (7) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den die obere Abdeckplatte eines Gestellschranks od.dgl. (4) bildenden Stützboden (5) rückseitig ein sich von ihm nach oben erstreckendes Stufenregal (6) anschließt, dessen Stufen an ihrer ebenfalls einen Stützboden (5a; 5b) bildenden Oberseite mit schlitzförmigen Öffnungen (7), vorzugsweise in Ausrichtung zu den Reihen in der Abdeckplatte, versehen sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützboden (5) schräg nach hinten ansteigend vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Aufnahmeraum (10) unterhalb des Stützbodens (5) ein parallel zu ihm verlaufendes Widerlager (20) vorgesehen ist, an dem die eingesteckten Blisterpackungen (2) mit dem unteren Rand ihrer Verlängerungen (8) unter ihrer Schrägstellung relativ zum Stützboden (5) anliegen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (20) durch einen gesonderten Fachboden (21) gebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (20) durch wenigstens eine in den Aufnahmeraum (10) eingesetzte Stange oder einen Bügel (22) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß längs der bzw. jeder Reihe von schlitzförmigen Öffnungen (7) wenigstens eine quer zur Reihenrichtung aus einer Ruhestellung neben den Blisterpackungen (2) in eine VerriegelungsStellung in Eingriff mit seitlichen Schlitzen (19) in den Blisterpackungen (2) verschiebbare Verriegelungsstange (16), z.B. aus Flachstahl, vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Fall mehrerer VerriegelungsStangen (16) diese zur gemeinsamen Betätigung miteinander gekuppelt sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufnahme von Blisterpackungen (2) mit längsverlaufenden Versteifungsrippen (11) in den Verlängerungen (8) die schlitzförmigen Öffnungen (7) mit die Versteifungsrippen (11) aufnehmenden Querausnehmungen (15) ausgebildet sind.
14. Blisterpackung zur Aufbewahung in einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch einen relativ dicken oberen Verpackungsbereich (9) und eine unterhalb hievon unter Ausbildung einer Schulter anschließende, relativ dünne Verlängerung (8) .
15. Blisterpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß in der Verlängerung (8) längsverlaufende Versteifungsrippen (11) geformt sind.
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法律状态:
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优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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